Hinweis
Ein Forum für
Pokerspieler ist ohne Übersicht über einschlägige Anbieter unvollständig. In
diesem Zusammenhang weisen wir allerdings auf Folgendes hin: Gemäß § 1
Abs 1 iVm § 3 Glücksspielgesetz („GSpG") ist die Durchführung von
Glücksspielen, das sind Spiele, bei denen Gewinn und Verlust ausschließlich
oder vorwiegend vom Zufall abhängen, soweit im GSpG nicht anderes bestimmt
wird, in Österreich dem Bund vorbehalten (Stichwort: Glücksspielmonopol). Poker
gilt als Glückspiel im Sinne des GSpG. Gemäß § 4 Abs 1 GSpG unterliegen
Glücksspiele, die nicht in Form einer Ausspielung durchgeführt werden, nicht
dem Glücksspielmonopol, wenn kein Bankhalter mitwirkt oder der Einsatz EUR 0,50
nicht übersteigt. Ausspielungen mittels eines Glücksspielautomaten unterliegen
dann nicht dem Glücksspielmonopol, wenn die vermögensrechtliche Leistung des
Spielers den Betrag oder den Gegenwert von EUR 0,50 nicht übersteigt und
der Gewinn den Betrag oder den Gegenwert von EUR 20,00 nicht übersteigt.
Bitte beachten Sie, dass die hier angeführten Betreiber einige Dienstleistungen
anbieten, die gegen das österreichische Glücksspielmonopol verstoßen könnten.
Bevor Sie daher ein Angebot in Anspruch nehmen, empfehlen wir dringend, dessen
Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Ausdrücklich schließt pokerszene.at jegliche
Haftung in diesem Zusammenhang aus.
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